Ihr Rechtsanwalt errichtet jede Art von Verträgen, sei es für den Kauf einer Liegenschaft, eines Hauses, einer Eigentumswohnung, eines Betriebes oder von Anteilen an einer Gesellschaft. Auch Verträge im Rahmen einer Übergabe von Immobilien oder Betrieben im Familienverband errichtet Ihr Rechtsanwalt für Sie. Auch bei der Errichtung der Verträge steht der Rechtsanwalt immer für das Recht.

© amnaj / stock.adobe.com

Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, alle Vertragsparteien über den Vertragsinhalt genau aufzuklären. Verträge werden daher auch von Rechtsanwälten nicht für eine Vertragspartei gegen die andere Vertragspartei diktiert, sondern ist ein Vertrag das Ergebnis der von den Vertragsparteien getroffenen Vertragsverhandlung. Bei der Vertragserrichtung erfolgt somit keine einseitige Vertretung einer Vertragspartei. Wenn der Rechtsanwalt die Interessen einer Vertragspartei vertritt, legt er dieses offen und gaukelt den Vertragsparteien keinesfalls eine Überparteilichkeit vor.

Auch bei scheinbar einfachen Vertragserrichtungen ist die Einsichtnahme in Urkunden des Grundbuches empfehlenswert. Der Rechtsanwalt veranlasst auch die grundbücherliche Eintragung, die Selbstberechnung und die Abführung von Steuern sowie die Treuhandschaft von Geldern zu ortsüblichen Preisen.

Rechtsanwälte sind aufgrund ihrer Streiterfahrung zur Vertragserrichtung bestens geeignet.


Unsere Rechtsanwaltskanzlei bietet die Errichtung von Kaufverträgen, Mietverträgen, Übergabeverträgen und Gesellschaftsverträgen an.

Zurück zur Übersicht des Rechtstipps