Die wirtschaftliche Sanierung

Wenn Unternehmen oder Private in eine längere wirtschaftliche Krise geraten, gewährt die Rechtsordnung Möglichkeiten einer wirtschaftlichen Sanierung.

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Die Unternehmen werden auf „Herz und Nieren“ untersucht. Anhand des Befundes wird ein Lösungsansatz für die Zukunft entwickelt oder das Unternehmen liquidiert. Die Gläubiger stimmen über die Höhe ihres Forderungsverzichtes ab. Bei Privaten besteht die Möglichkeit, den Gläubigern einen Zahlungsplan anzubieten. Dieser Zahlungsplan muss die Einkomenssituation in den folgenden fünf Jahren berücksichtigen.
Ein Zahlungsplan ist jedoch nur dann möglich, wenn das gesamte Vermögen verwertet worden ist. Eine Mindestquote ist nicht mehr erforderlich.

Der Zahlungsplan bedarf der Zustimmung der Gläubiger. Wenn diese Zustimmung nicht erlangt werden kann, erfolgt die Abschöpfung des pfändbaren Einkommens und der Vermögenszuwachses über einen Zeitraum von fünf Jahren. Danach erfolgt die Restschuldbefreiung. Sofern auf eine derartige wirtschaftliche Krise rechtzeitig reagiert wird, können unter Umständen außergerichtliche Sanierungsmaßnahmen zielführend sein, bei Privaten etwa der außergerichtliche Ausgleich, bei Unternehmen etwa eine Kapitalerhöhung oder die Veräußerung von Unternehmensvermögen.


Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Perg hat das Fachwissen, um Klienten auch von der Krise bis zur Sanierung zu vertreten.