202019.03
Mietzinse aussetzen?
Die aktuelle COVID-19 Krise ist rechtlich als „höhere Gewalt“ einzustufen. Es kann sich daher bei einzelnen Mietverträgen das Recht ergeben, die Bezahlung des Bestandzinses auszusetzen. Dieses Recht besteht nur bei gewissen Mietverträgen, wenn weiters in diesen Verträgen nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass der Bestandzins vom Bestandnehmer in derartigen Fällen weiter zu bezahlen ist.