Zum Kauf einer Eigentumswohnung ist die Verfassung eines schriftlichen Vertrages erforderlich. Der Vertragserrichter wird in den meisten Fällen auch zum Treuhänder bestellt. Der Treuhänder empfängt den Kaufpreis und sorgt dafür, dass die Eintragung des Eigentumsrechtes der Käufer vor der Auszahlung des Kaufpreises an die Verkäufer erfolgt. Vor Abschluss des Kaufvertrages sind für den Ankauf wichtige Informationen von der Hausverwaltung einzuholen.

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