Gerade für unerfahrene Käufer eröffnen sich beim Kauf eines Betriebes Risiken und Gefahren. Es wäre daher ein Fehler, bei der Bestellung von Beratern zur rechtlichen und steuerlichen Vertretung zu sparen.

Der beauftragte Rechtsanwalt ist zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Das garantiert Ihnen einen gewissen zeitlichen Vorsprung bei der Abwicklung Ihrer neuen Geschäftsidee im Hinblick auf potentielle Mitbewerber.
Die richtige gewerberechtliche Vorgangsweise und die Wahl der Rechtsform verhindern Ärger und Aufwendungen und sichern auch steuerliche Vorteile.

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Vielfach werden von Betreibern Betriebe oder Betriebsteile zu angeblichen Schnäppchenpreisen angeboten. Dabei ist insbesondere beim Ankauf eines derartigen Betriebes außerhalb der Insolvenz große Sorgfalt geboten.

Eine Entscheidungsgrundlage bildet die entsprechende Durchleuchtung des angebotenen Betriebes. Gewisse Verbindlichkeiten des Betriebes werden nämlich vom Käufer automatisch übernommen, und zwar auch beim bloßen Ankauf von Teilen des Betriebes.

Vielfach werden Ablösen für Anlagevermögen verlangt, die nicht in das zivilrechtliche Eigentum des Käufers gelangen (können) oder belastet sind.
Da ein unerfahrener Gründer eher zu Fehlern neigt, ist eine ordnungsgemäß Versicherung des Betriebesrisikos erforderlich.

Der Gründer muss sich weiters bemühen, alle gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, damit wirtschaftliche Nachteile, zB. im Rahmen des Wettbewerbrechtes oder bei öffentlichen Aufträgen bis hin zur Betriebssperre und Strafen, hintangehalten werden können.


Unsere Rechtsanwaltskanzlei errichtet Verträge über den Ankauf von Betrieben, Beteiligungen und Teilen von Betrieben mit oder ohne Ausnützung von umgründungssteuerrechtlichen Vorteilen.

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