Es ist sinnvoll, die Zusammenarbeit im Erwerbsleben schriftlich zu fixieren.
Je nach der Art des Zusammenwirkens werden zu diesem Zweck hauptsächlich Dienstverträge, Werkverträge oder Gesellschaftsverträge aufgesetzt. Auch bei sonstigen Kooperationsverhältnissen ist es sinnvoll, die getroffene Vereinbarung schriftlich zu fixieren.
Damit wird eine Klarheit im Hinblick auf die übernommenen Pflichten, die Aufgabengebiete, die Rechte und die Beendigung geschaffen. Besonders wichtig können derartige schriftliche Vereinbarungen der betrieblichen Zusammenarbeit im Zusammenhang mit Familienangehörigen und Verwandten sein, weil Entgeltansprüche oder Rückzahlungsansprüche im Familienbereich nicht selbstverständlich sind. Schriftliche Kooperationsvereinbarungen sind vielfach zur Klärung der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung empfehlenswert.
Zur Gründung einer juristischen Person in Form einer Gesellschaft ist ein Gesellschaftsvertrag und die entsprechende Eintragung im Firmenbuch erforderlich. Steuerliche Überlegungen und rechtliche Folgen für die Gesellschafter und Organe sind bei der Wahl einer passenden Gesellschaftsform zu berücksichtigen. Das gilt auch für Beteiligungen. Die Übernahme von Organfunktionen einer Gesellschaft kann zu weitreichenden persönlichen Haftungen führen.
Die Beratung durch Fachleute in steuerlicher und rechtlicher Hinsicht ist vor dem Eingehen einer Kooperation oder vor Übernahme von Organfunktionen einer Gesellschaft empfehlenswert.
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