In der Nacht vom 20.8.2022 wurde am Stadtplatz in Perg ein 30 Jahre alter Magnolienbaum heimlich und ohne Einwilligung der Eigentümer gefällt.
Die geschädigte Eigentümerin des Baumes wird in weiterer Folge den Vorfall zur Anzeige bringen und wird die Polizei versuchen, die Täter zu ermitteln. Gelingt die Ermittlung der Täter, so ist die Behandlung der Angelegenheit im Rahmen eines Strafverfahrens wahrscheinlich.
Die geschädigte Grundstückseigentümerin kann sich an diesem Strafverfahren als Opfer beteiligen. Der Vorteil für die Geschädigte liegt darin, dass der Sachverhalt als Ergebnis des Ermittlungsverfahrens aufbereitet wird und gegebenenfalls ein Zuspruch von Schadenersatz bereits im Strafverfahren erfolgen kann.
Die Geltendmachung des Schadenersatzes kann auch in einem Zivilprozess erfolgen. Es können die Kosten für die Beseitigung und Entsorgung des beschädigten Baumes, die Kosten für die Lieferung eines neuen Magnolienbaumes im Alter des beschädigten Magnolienbaumes, die Transportkosten, die Kosten der Einpflanzung und die Kosten der erforderlichen Pflege nach der Einpflanzung in der Regel in Geldersatz verlangt werden. Grundsätzlich sind auch die Kosten der Betreibung des Schadenersatzanspruches, also der Aufwand der Geschädigten sowie Gerichts- und Rechtsanwaltskosten vom Schädiger zu bezahlen. Grundsätzlich wird der Zeitwert ersetzt.
Bei Gebrauchsgegenständen fällt der Verkehrswert in der Regel mit dem Alter. Bei Bäumen steigt jedoch der Verkehrswert mit dem Alter. Die Beschädigung des Baumes ist daher ein überaus teurer Streich.
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