Testament ungültig?

In den Medien wird aktuell von einem Gerichtsverfahren in Vorarlberg berichtet, in welchem die Unwirksamkeit eines Testamentes wirksam durchgesetzt wurde. In diesem genannten Fall hat der Oberste Gerichtshof eine sehr strenge Prüfung der Formalitäten bei der Erstellung der Urkunde abgewendet.

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Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass mit Änderung des Erbrechts die Formvorschriften zur Errichtung von Testamenten seit 1.1.2017 verschärft wurden. Die neueste Rechtsprechung wird aber weiters dazu führen, dass Ersteller von Testamenten, also Rechtsanwälte oder Notare, bei der Erstellung von Testamenten nicht nur die gesetzlichen Mindesterfordernisse einhalten werden, sondern darüber hinaus noch weitere Maßnahmen ergreifen werden, um die Sicherheit der Wirksamkeit von Testamenten zu gewährleisten.
Die genannten Rechtsprechung wird daher in sehr vielen Fällen die Qualität der zukünftig zu errichtenden Testamente im Hinblick auf deren Wirksamkeit erhöhen.


Unsere Rechtsanwaltskanzlei erstellt Testamente. In einer internen Qualitätskontrolle wurden sämtliche in der Kanzlei seit der Gründung registrierten Testamente auf Ihre Formvorschriften überprüft. Es lag in keinem einzigen Fall eine interne Beanstandung vor. Unsere Kanzlei überprüft gerne Ihr altes Testament.

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